"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Rechtsanwalt Rainer Zura ist dozierend auf den Gebieten des Betriebsverfassungs- und des Mitarbeitervertretungsrechts tätig. Er ist Mitglied in diversen Gesellschafterversammlungen von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Kündigungsschutzrecht und im kirchlichen Arbeitsrecht. Daneben wird ein großer Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit durch das Erbrecht und das allgemeine Zivilrecht bestimmt.
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