"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht. Ein großer Teil ihrer anwaltlichen Tätigkeit wird daneben durch das Schwerbehindertenrecht sowie das Arzthaftungsrecht bestimmt.
Rechtsanwältin Ute Berghaus ist dozierend tätig im Bereich des Sozialrechts. Sie ist Lehrbeauftragte der Steinbeis-Hochschule Berlin für den Fachbereich Sozialrecht.
Frau Rechtsanwältin Ute Berghaus bekleidet diverse Ämter in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Sie ist Mitglied im Aufsichtsrat der Bank im Bistum Essen eG
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